Unternehmen / Organisation
Aliverti AG
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5430 Wettingen
Tel. 056 426 72 89
Fax 056 426 72 83
E-Mail: info@aliverti.ch
Design / Technik
swissclick ag
Gertrudstrasse 17
8400 Winterthur
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Natel: 044 804 24 99
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Web: www.swissclick.ch
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Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln der gesetzlichen Vorgaben der Schweiz. Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:
- Datenübermittlung /Datenprotokollierung
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Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich. - Auskunft, Änderung und Löschung Ihrer Daten
Gemäss geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend. - Sicherheit Ihrer Daten
Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmassnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E-Mail nicht gewährleistet werden kann. - Hinweis zu Google Analytics
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Wir werden diese Richtlinien zum Schutz Ihrer persönlichen Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren. Sie sollten sich diese Richtlinien gelegentlich ansehen, um auf dem Laufenden darüber zu bleiben, wie wir Ihre Daten schützen und die Inhalte unserer Website stetig verbessern. Sollten wir wesentliche Änderungen bei der Sammlung, der Nutzung und/oder der Weitergabe der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vornehmen, werden wir Sie durch einen eindeutigen und gut sichtbaren Hinweis auf der Website darauf aufmerksam machen. Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten einverstanden.
Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte über unsere Kontakt-Seite an uns.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Aliverti AG (AGB, Ausgabe 11/2024)
1. Geltungsbereich.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen der Aliverti AG und dem Kunden oder der Kundin, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Erfüllungsort.
Erfüllungsort aller Lieferungen und Leistungen der Aliverti AG, folglich Fahrzeuge, Zubehör, Bekleidung sowie Reparaturen und sämtliche Werkstattaufträge, ist das Domizil der Firma.
3. Angebote.
Angebote für Fahrzeuge, Zubehör und Bekleidung auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten und in Ausstellungen sind unverbindlich. Verbindliche Preisangaben zu Werkstattaufträgen bedürfen der Schriftform und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Allfällige zusätzliche, nicht auf dem Kostenvoranschlag vermerkte, jedoch zum Ersetzen benötigte Teile, die wegen mechanischem Verschleiss auszuwechseln sind, weitere benötigte Teile oder Verschleissteile sind mit Abweichungen von bis zu 15% über den Kosten auf dem Kostenvoranschlag durch diesen gedeckt. Die Aliverti AG ist bis Ablauf der auf dem Kostenvoranschlag gesetzten Frist oder bis Ablauf einer Frist von 10 Tagen an diesen gebunden. Die Firma Aliverti AG behält sich das Recht vor, die für die Erstellung eines Kostenvoranschlags benötigten Aufwände in
Rechnung zu stellen, sofern der Auftrag nicht ausgeführt oder mit diesem abgerechnet wird.
4. Eigenschaften von Lieferungen.
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den bei Vertragsabschluss aktuellen Versionen. Angaben zu Gewicht, Massen, Verbrauchsziffern, Betriebskosten, Geschwindigkeiten und dergleichen in Prospekten und Angeboten sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen.
5. Lieferverzug.
Die Lieferfristen erfolgen auf Grundlage der bei Vertragsabschluss bekannten oder von Lieferanten genannten Lieferterminen für Fahrzeuge und Zubehör. Die Firma Aliverti AG behält sich das Recht vor, die genannten Liefertermine anzupassen, wobei der Kunde oder die Kundin keine Ansprüche daraus geltend machen kann.
6. Bezahlung.Die Bezahlung unserer Lieferungen und Leistungen erfolgt im Voraus oder spätestens bei der Übergabe des Fahrzeugs, des Zubehörs, der Bekleidung oder bei Abholung des Fahrzeugs bei einem Werkstattauftrag. Die Aliverti AG behält sich das Recht vor, eine angemessene Anzahlung bei Vertragsabschluss oder bei einer Auftragserteilung zu verlangen. Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken (CHF) per Banküberweisung, Barzahlung oder Post-, Debit- und/oder Kreditkarte. Für Mahnungen können zusätzliche Mahngebühren und Verzugszinsen verrechnet werden.
7. Eigentumsvorbehalt.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Aliverti AG und geht erst mit der vollständigen Bezahlung in das Eigentum des Kunden oder der Kundin über. Die Firma ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung (aktueller oder früherer Forderungen) von durchgeführten Arbeiten, Ersatzteil-, und/oder Zubehör-Lieferungen das vom Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne von Art. 895 ZGB (Retentionsrecht) zurückzubehalten. Der Kunde oder die Kundin erteilt der Firma ausdrücklich das Recht, auf seine Kosten einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen, wobei sich der Käufer oder die Käuferin während der Dauer des Eigentumsvorbehalts dazu verpflichtet, jede Änderung seines Wohnsitzes zu melden.
8. Eigenschaften von Eintauschfahrzeugen.
Der Kunde oder die Kundin versichert, dass an dem allfällig in Zahlung gegebenen Eintauschfahrzeug keinerlei Forderungen gegenüber Dritten sowie kein Eigentumsvorbehalt besteht und es in seinem alleinigen Eigentum ist.
Der Kunde oder die Kundin erklärt ausdrücklich, dass es sich beim Eintauschfahrzeug um kein Unfallfahrzeug
handelt und dass keine weiteren als die bekannt gegebenen Mängel am Fahrzeug bestehen. Bei bis zur Übergabe nicht bekannten Mängeln sowie fehlenden Fahrzeugschlüsseln und Fernbedienungen, hält sich die Aliverti AG das Recht vor, auch noch nach der Übergabe den Wert des Eintauschfahrzeugs zu kürzen und die Differenz beim Kunden oder der Kundin einzufordern.
9. Verzug des Kunden/ der Kundin beim Fahrzeugkauf.
Der Käufer oder die Käuferin gerät mit erfolgter schriftlicher Mahnung in Verzug, vgl. Art. 102 OR. Befindet sich der Käufer oder die Käuferin nach der schriftlichen Mahnung in Verzug, so hat die Firma nochmals schriftlich eine angemessene Nachfrist von 10 Tagen zur Erfüllung des Kaufvertrags zu setzen. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist kann die Firma (1) weiter auf Erfüllung des Kaufvertrags beharren und Schadenersatz fordern (2) auf die nachträgliche Leistung verzichten und den erlittenen Schaden am Fahrzeug (Wertminderung, Umtriebskosten, Anpassungen etc.) als Konventionalstrafe von 15% des Verkaufspreises des Fahrzeuges einfordern oder (3) vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.
10. Mängelrüge.
Der Kunde oder die Kundin hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und allfällige Mängel sofort zu rügen. Bei Werkstattarbeiten hat der Kunde oder die Kundin allfällige Mängel spätestens nach 5 Tagen zu rügen und der Firma das Recht zur Nachbesserung zu geben.
11. Gewährleistung.
Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. An deren Stelle tritt die in den AGB unter Punkt 12 genannte Garantie.
12. Garantie.
Bei Neu-Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung tritt anstelle der Gewährleistung die jeweilige Herstellergarantie inkl. optionalen Garantieverlängerungen (Aufbewahrungspflicht des Kaufbeleges bei Zubehör und Bekleidung liegt beim Kunden oder der Kundin). Beim Kauf eines Occasion-Fahrzeugs gelten die vertraglich festgehaltenen Garantielaufzeiten und Ansprüche. Sämtliche Garantieansprüche verfallen, wenn das Fahrzeug unsachgemäss behandelt, gewartet oder gepflegt wird, wobei Verschleissteile in jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen sind. Die Aliverti AG hat in jedem Fall das Recht auf Nachbesserung. Der Transport unterliegt nicht der Garantie.
13. Haftung und Gefahrtragung.
Die Firma Aliverti AG übernimmt keine Haftung für Schäden, seien Sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder anderen Waren entstehen. Ist von Kunden gekaufte Ware noch nicht versendet oder explizit aus dem Lager ausgeschieden, trägt die Aliverti AG das Risiko des Untergangs. Wird ein Fahrzeug vom Kunden oder von der Kundin nach Geschäftsöffnungszeiten abgeholt und im Freien deponiert, so haftet die Aliverti AG weder für Schäden am parkierten Fahrzeug noch am Untergang des Fahrzeugs.
14. Original- und/oder Zubehörteile.
Für den Kunden oder die Kundin besteht nach Abholung des erworbenen Fahrzeugs oder nach der Ausführung eines Werkstattauftrags die Möglichkeit, die zum Fahrzeug gehörenden, demontierten Original- und/oder Zubehörteile während 4 Wochen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt aus logistischen Gründen der Anspruch auf diese Teile und das Eigentum geht auf die Firma Aliverti AG über. Die Firma ist danach berechtigt, die Teile zu veräussern oder zu entsorgen.
15. Standgebühren.
Wird ein repariertes Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, ist die Aliverti AG berechtigt, ab dem fünften Tag des Annahmeverzugs, ohne vorgängige Mahnung eine Standgebühr von CHF 5.00 pro Aufbewahrungstag zu verrechnen.
16. Datenschutz.
Der Kunde oder die Kundin ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Geschäftsabwicklung und der Kundenbefragung sowie zu Marketingzwecken durch die Aliverti AG, den jeweiligen Importeur des Fahrzeugs und/oder andere Partner/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden dürfen. Der Kunde oder die Kundin ist damit einverstanden, dass seine Daten durch die Aliverti AG entsprechend dem jeweiligen Importeur und/oder Partner/Dienstleister weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Sollte der Kunde oder die Kundin mit dem Erhalt von elektronischer Werbung bzw. Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit etc. nicht einverstanden sein, hat dieser oder diese eine entsprechende schriftliche Erklärung an die Aliverti AG zu übermitteln.
17. Weitere Bestimmungen.
Die Aliverti AG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit neuen Gegebenheiten anzupassen. Bei jedem Geschäftsfall gelten die jeweils gültigen AGB. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sitz der Aliverti AG.
Wettingen, 22.11.2024
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AGB Aliverti AG (11/24)